Die medizinische Grundausbildung richtet sich an angehende Therapeuten der Kinesiologie, Ernährungsberatung und KomplementärTherapie. Der schulmedizinische Teil (MG 2 - Tronc Commun) in Biologie, Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Epidemiologie und Pharmakologie betrachtet den Menschen als Ganzes und erklärt die physiologischen Abläufe des Organsystems in Verbindung mit der Krankheitslehre. Weitere Kursblöcke bauen durch Pathophysiologie/Diätetik und Patho-Psychosomatik und Immunologie darauf auf.
Das schulmedizinische Wissen lässt sich in alle fachspezifischen Methoden integrieren und vernetzen. Es beabsichtigt, dem angehenden Therapeuten ein kompetentes Auftreten gegenüber dem Klienten zu verleihen und gleichzeitig die Fähigkeit einer Früherkennung von Krankheiten, die an den Arzt verwiesen werden müssen, zu gewährleisten.
Der „Tronc Commun KomplementärTherapie“ (TC KT) legt für den methodenübergreifenden Teil der KomplementärTherapie-Ausbildung die Lernziele und das Spektrum der zu vermittelnden Ressourcen fest.
VM 1 | Pathophysiologie / Diätetik I | 62.5 Std. |
VM 2 | Pathophysiologie / Diätetik II | 67.0 Std. |
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VM 5 | Psychosomatik, Psychologie & Gesprächsführung | 56.0 Std. |
Branchenzertifikat OdA KT | 340 Std. (Tronc Commun KT) |
Kinesiologie EMR | 350 Std. oder Tronc Commun KT |
Kinesiologie ASCA | 150 Std. oder Tronc Commun KT |
Ernährungsberatung EMR | 600 Std. |
Ernährungsberatung ASCA | 450 Std. |
Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen und Registrierungsbedingungen der Therapeuten- Registrierstellen.
Die APAMED Fachschule rechnet Stunden von anderen Schulen/Institutionen an (ausgenommen Wiederholungen!). Damit wir diese anrechnen dürfen, muss eine Gesamtabschlussprüfung der Schulmedizin an unserer Schule abgelegt werden, um dem EMR-Reglement zu entsprechen.
Für die Ausstellung des Branchenzertifikates der OdA KT benötigen Sie den ganzen Tronc Commun. Auch hier können Sie sich Stunden aus reglementierten Berufsabschlüssen oder früheren Bildungsleistungen anrechnen lassen.
Diese Angaben finden Sie bei den einzelnen Modulen des Tronc Commun jeweils unter Bildungsnachweise mit gleichwertigen Lerninhalten bzw. Berufsabschlüsse mit gleichwertigen Lerninhalten.
Absolvierende von vorbereitenden Kursen, die seit dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegen, können Bundesbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass die Kurse im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen, nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben und nicht kantonal subventioniert wurden.
Bei der Apamed sind die KT-Ausbildungen in Kinesiologie, Craniosacral Therapie und die Ausbildung in Struktureller Integration sowie die Ausbildungen in Psychosozialer Beratung und zum/zur AusbilderIn mit eidg. Fachausweis subventionsberechtigt.
Der Bund bezahlt an die Ausbildungskosten 50 %, maximal jedoch Fr. 10'500.00. Die Beiträge können nach dem Besuch der HFP, unabhängig vom Prüfungsausgang, beim Bund eingefordert werden.
Weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen finden Sie beim SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).